



















Was Sie zum Schulgeld an den katholischen Schulen in Bremen wissen sollten
Eine fundierte, ganzheitliche Bildung und Erziehung auf der Grundlage des christlichen Glaubens und christlicher Werte ist das Markenzeichen unserer katholischen Schulen in Bremen.
Wir alle wissen: Gute Schule kostet Geld. Bisher wenden die Schulstiftung und das Bistum Osnabrück pro Jahr über zwei Millionen Euro für den laufenden Betrieb der katholischen Schulen in Bremen auf. Dazu kommen Kosten für notwendige Baumaßnahmen. Die finanziellen Prognosen für das Bistum machen klar: Auf Dauer sind diese Summen durch die Kirchensteuer allein nicht aufzubringen.
Dennoch wollen wir in Bremen das schulische Angebot unserer katholischen Schulen nicht verringern und die bewährten Qualitätsstandards aufrechterhalten. Damit wir auch in Zukunft gute Schule machen können, werden wir vom Schuljahr 2010/2011 an ein Schulgeld für neue Schülerinnen und Schüler einführen, das sich an den Einkommensverhältnissen der Eltern orientiert.
Dabei ist uns wichtig: Auch in Zukunft soll kein Kind aus finanziellen Gründen vom Besuch einer katholischen Schule ausgeschlossen werden. Deshalb sind im Rahmen einer differenzierten Staffelung Schulgeldermäßigungen bis auf einen minimalen Grundbetrag von 5,-€ möglich. Jeder Antrag auf Ermäßigung wird ebenso wie der Zahlungsverkehr für das Schulgeld streng vertraulich von der Schulstiftung bearbeitet, und nicht von der jeweiligen Schule.
Grundinformationen über das Schulgeld an Grundschulen und an weiterführenden Schulen haben wir in zwei Flyern zusammengestellt, die Sie im Downloadbereich herunterladen oder in einer der katholischen Schulen in Bremen abholen können.
Für die Grundschulen beträgt das Schulgeld 36,- € pro Kind im Monat. Es wird für elf Monate im Jahr erhoben.
Für die weiterführende St.-Johannis-Schule Sek I/II beträgt das Schulgeld 56,- € pro Kind im Monat. Es wird ebenfalls für elf Monate im Jahr erhoben.
Das Schulgeld kann abhängig vom Nettoeinkommen der Familie und der Anzahl der Familienmitglieder reduziert werden. Eine Orientierungstabelle zur Berechnung des Schulgeldes finden Sie im Downloadbereich.
Welche Leistungen sind im Schulgeld inbegriffen?
Im Schulgeld für die Grundschulen sind enthalten:
- Lehr- und Lernmittel, also die Bücher, die die Schülerinnen und Schüler im Unterricht benötigen
- Übungshefte
- Kopien, die für den Unterricht und/oder für Hausaufgaben benötigt werden
- Kosten für den Sport- und Schwimmunterricht
- Aktivitäten wie z. B. Theater- und Museumsbesuche einschließlich der anfallenden
Fahrtkosten
- Kosten für die Verlässliche Grundschule
- weitere Unterrichtsmaterialien, wie Verbrauchsmaterialien usw.
Im Schulgeld der Grundschulen sind nicht enthalten:
- Kosten für das Mittagessen und die Pausengetränke
- Kosten für Wandertage, Klassen- und Schulfahrten
- Ganztagsschulzuschuss
Im Schulgeld für die St.-Johannis-Schule Sek I/II sind enthalten:
- Kopien, die für den Unterricht und/oder für Hausaufgaben benötigt werden
- Kosten für den Schwimmunterricht
- Besinnungstage auf Grund des Schulprofils
Im Schulgeld für die St.-Johannis-Schule Sek I/II sind nicht enthalten:
- Lehr- und Lernmittel, also die Bücher, die die Schülerinnen und Schüler im
Unterricht benötigen
- weitere Unterrichtsmaterialien, wie Verbrauchsmaterialien usw.
- Kosten für das Mittagessen und die Pausengetränke
- Kosten für Wandertage, Exkursionen, Klassen- und Schulfahrten
Schließt das Schulgeld Kinder aus einkommensschwachen Familien vom Besuch einer katholischen Schule aus?
Es ist uns wichtig, dass jedes Kind - unabhängig von den finanziellen Möglichkeiten der Eltern - unsere Schulen besuchen kann. Deshalb haben wir gemeinsam mit dem Armutsbeauftragten des Caritasverbandes des Bistums Osnabrück ein System der Schulgeldermäßigung entwickelt.
Abhängig vom monatlichen Nettoeinkommen der Familie und der Zahl der Familienmitglieder besteht die Möglichkeit der gestaffelten Reduzierung des Monatsbetrages bis hin zu einem Grundbetrag von 5,- €.
Hartz IV- und Kinderzuschlagsempfänger bezahlen grundsätzlich nur den Grundbetrag.
Wie errechne ich mein Schulgeld mit der Schulgeldtabelle?
Das Schulgeld wird nach dem monatlichen Nettoeinkommen der Familie und der Anzahl der Familienmitglieder berechnet.
Abhängig von dem Nettoeinkommen und der Anzahl der Familienmitglieder kann das reguläre Schulgeld von 36,- € in der Grundschule bzw. 56,- € in der weiterführenden Schule reduziert werden. Es gibt drei Ermäßigungsstufen von 75%, 50% und 25%. Bezieher von Hartz IV und Kinderzuschlägen zahlen einen Grundbetrag von 5,- €.
Eine Orientierungstabelle zur Bemessung der Höhe des Schulgeldes finden Sie im Downloadbereich.
Aus der Tabelle ergibt sich die Berechnung der Höhe des jeweiligen Schulgeldes. Gestaffelt nach den Personen im Haushalt und dem monatlichen Nettoeinkommen lässt sich die Höhe des Schulgeldes so leicht ablesen.
Wann kann ich eine Ermäßigung des Schulgeldes beantragen?
Aus der Tabelle zur Schulgeldberechnung können Sie ablesen, ob sich für Ihr Kind ein geminderter Schulgeldbeitrag ergibt. Wenn ja, können Sie einen Antrag auf Schulgeldermäßigung stellen.
Anträge zur Schulgeldermäßigung erhalten Sie in den katholischen Schulen oder im Internet in unserem Downloadbereich. Der Antrag sollte bis zum Beginn der Sommerferien erfolgen. Bitte geben Sie den Antrag in einem verschlossenen Umschlag in Ihrer Schule ab.
Die Anträge werden von der Schulstiftung bearbeitet. Auch der Zahlungsverkehr für das Schulgeld wird über die Schulstiftung abgewickelt. Die Schule erhält keine Informationen über die Höhe der Schulgeldzahlungen. So ist absolute Vertraulichkeit gewährleistet!
Gibt es Familienrabatt beim Schulgeld?
Ja, denn Familien mit vielen Kindern sollen auf keinen Fall benachteiligt werden. Deshalb werden bei der Berechnung der Höhe des Schulgeldes alle im Haushalt lebenden Personen und alle Kinder bis 25 Jahren, auch wenn sie in der Ausbildung sind, berücksichtigt.
Warum erheben die katholischen Schulen in Bremen ab dem Schuljahr 2010/11 Schulgeld?
Der Gesellschaft ist eine gute Ausbildung junger Menschen wichtig. Deshalb werden Schulen aus Steuermitteln unterstützt, die öffentlichen Schulen ganz, die Schulen in freier Trägerschaft nur zum Teil. In Bremen ist die öffentliche Unterstützung der Schulen in freier Trägerschaft, also auch der kirchlichen Schulen, derzeit so gering, dass ein erheblicher Betrag aus Kirchensteuermitteln aufgebracht werden muss.
Die Schulstiftung und das Bistum Osnabrück wenden für den laufenden Betrieb der katholischen Schulen in Bremen pro Jahr über zwei Millionen Euro auf. Notwendige Baumaßnahmen kommen noch hinzu. Bremen ist das einzige Bundesland, das den privaten Schulträgern keinen Anteil an den Mitteln des Konjunkturprogramms II des Bundes gewährt. Zwischen 2006 und 2009 haben die Schulstiftung und das Bistum besonders viele Baumaßnahmen durchgeführt, sowohl in den fünf Grundschulen als auch an der weiterführenden Schule.
Auf Dauer ist diese Summe durch die Kirchensteuer allein nicht aufzubringen. Dennoch wollen wir das schulische Angebot nicht verringern und die bewährten Qualitätsstandards aufrechterhalten.
Damit wir auch in Zukunft gute Schule machen können, erheben wir vom Schuljahr 2010/2011 an für neue Schülerinnen und Schüler ein verpflichtendes Schulgeld, das sich an den Einkommensverhältnissen der Familien orientiert. Denn wir wollen Ihrem Kind auch weiterhin eine fundierte, ganzheitliche Bildung und Erziehung ermöglichen auf der Grundlage des christlichen Glaubens und christlicher Werte.
Welche Kosten kommen außer dem Schulgeld auf mich zu?
Im Schulgeld der Grundschulen sind nicht enthalten:
- Kosten für das Mittagessen und die Pausengetränke
- Kosten für Wandertage, Klassen- und Schulfahrten
- Ganztagsschulzuschuss
Im Schulgeld für die St.-Johannis-Schule Sek I/II sind nicht enthalten:
- Lehr- und Lernmittel, also die Bücher, die die Schülerinnen und Schüler im
Unterricht benötigen
- weitere Unterrichtsmaterialien, wie Verbrauchsmaterialien usw.
- Kosten für das Mittagessen und die Pausengetränke
- Kosten für Wandertage, Exkursionen, Klassen- und Schulfahrten
Ist das Schulgeld steuerlich absetzbar?
Das Schulgeld ist als Sonderausgabe steuerlich abzugsfähig. Informationen zum Verfahren erhalten Sie über Ihren Steuerberater oder das für Sie zuständige Finanzamt.
Muss ich auch Schulgeld zahlen, wenn mein Kind schon eine katholische Schule in Bremen besucht?
Für die Kinder, die schon eine der katholischen Schulen in Bremen besuchen, bitten wir darum das Schulgeld freiwillig als Spende an den Förderverein der Katholischen Schulen zu zahlen.
Diese Einnahmen werden uneingeschränkt der jeweiligen Schule zur Verfügung stehen, zusätzlich zu den Zuschüssen des Landes und der Stiftung. Damit können in der Schule Projekte verwirklicht werden, über die Sie als Eltern in den Schulkonferenzen mit entscheiden können.
Was hat mein Kind vom Schulgeld?
Die fünf Grundschulen und die weiterführende Schule – als Integrierte Haupt- und Realschule und Gymnasium – leisten einen aktiven Beitrag zur Vielfalt des bremischen Schulwesens. Sie sind ein zusätzliches schulisches Angebot für die Kinder und Jugendlichen in Bremen neben den anderen freien und kommunalen Schulen.
An den Schulen werden selbstverständlich gleichwertige Bildungsabschlüsse wie an den öffentlichen Schulen erreicht, aber gleichzeitig pädagogische Freiräume und eigene Akzentsetzungen genutzt.
Die Schülerinnen und Schüler werden von engagierten Lehrerinnen und Lehrern, Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern auf dem Weg begleitet, sich selbst zu bilden, insbesondere durch pädagogische Professionalität und hohe Qualität des Unterrichts. Mit den verschiedenen Bildungsangeboten wollen wir den unterschiedlichen Fähigkeiten der jungen Menschen gerecht werden und schaffen gleichzeitig die Voraussetzungen für individuelles Lernen und die Entfaltung der Kreativität. Damit unterstützen wir die Eltern bei der Erziehung ihrer Kinder und bilden mit ihnen eine Erziehungsgemeinschaft.
Der katholische Religionsunterricht ist ein Alleinstellungsmerkmal der katholischen Schulen gegenüber den öffentlichen Schulen in Bremen. Er ermöglicht den Schülerinnen und Schülern, sich fundiert mit ihrer Religion auseinander zu setzen.
Ist das Schulgeld unabhängig von der Mitgliedschaft in der katholischen Kirche?
Ja. Das Schulgeld betrifft alle Schülerinnen und Schüler unabhängig von der Konfessions- oder Religionszugehörigkeit.
Wie finanzieren sich die katholischen Schulen in Bremen?
Die Schulen werden aus Steuermitteln unterstützt, die öffentlichen Schulen ganz, Schulen in freier Trägerschaft nur zum Teil.
Die Schulen in freier Trägerschaft erhalten für ihren Betrieb vom Staat pro Schüler/ Schülerin einen Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses entspricht je nach Schulform 48% bis 65% des Betrages, der für Schüler/-innen an staatlichen Schulen aufgewandt wird. Aus diesem Grunde sind Schulen in freier Trägerschaft gezwungen, von den Eltern zusätzlich Schulgeld zu erheben oder das Defizit durch Dritte auszugleichen.
Bisher muss das Bistum Osnabrück über einen Betriebskostenzuschuss an die Schulstiftung im Jahr für den laufenden Betrieb der katholischen Schulen in Bremen mehr als zwei Millionen Euro aufwenden, notwendige Baumaßnahmen kommen noch hinzu. Auf Dauer sind diese Summen durch die Kirchensteuer allein nicht aufzubringen.
Nach der aktuellen Einschätzung des Kirchensteuerrates ist das Gesamtaufkommen
allein für das Jahr 2010 um 10% rückläufig. Ohne die Mithilfe der Eltern kann das Schulangebot der Stiftungsschulen in Bremen so nicht aufrechterhalten werden.
Wer beantwortet mir spezielle Fragen zum Schulgeld?
Spezielle Fragen rund um das Thema Schulgeld an katholischen Schulen in Bremen beantwortet Ihnen
Andreas Mündelein
Stiftungsdirektor
St.-Willehad-Stiftung Bremen
Hohe Straße7
28195 Bremen
Telefon: 0421/3694-130
E-Mail: a.muendelein@kirchenamt-bremen.de
Sie möchten mehr über katholische Schulen erfahren?
Einschlägige Informationen über die Schulstiftung, das Leitbild, Informationen der Deutschen Bischofskonferenz etc. finden Sie in unserem Downloadbereich.